Vorschau auf das Jahr 2017
Automatisierte Übermittlung von bestimmten Sonderausgaben ab 2017
Ab 1.4.2017 muss jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulation ausgestattet sein. Der aktive Manipulationsschutz ist am Beleg als QR-Code erkennbar. Der QR-Code beinhaltet einen Signaturwert, der für die Signierung der Barumsätze in der Registrierkasse erforderlich ist. Damit werden die Barumsätze chronologisch miteinander verkettet. Eine Datenmanipulation würde diese geschlossene Barumsatzkette unterbrechen und ist damit nachweisbar.
Im Folgenden ein erster Überblick über die jeweiligen Schritte zur Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse. Gerne unterstützt Sie der Steuerberater Ihres Vertrauens dabei.
Signaturkarten (idR ein Micro Chip) und eventuell auch ein Kartenlesegerät können beim zugelassenen Vertrauensdienstanbieter (A-Trust GmbH, Global Trust GmbH oder PrimeSign GmbH) bezogen werden. Achtung: das kann wegen Lieferschwierigkeiten einige Zeit dauern. Bitte umgehend veranlassen!
Die vorhandene elektronische Registrierkasse wird mittels eines Softwareupdates auf den technischen Stand gebracht, der die Initialisierung und damit die Herstellung einer Verbindung zwischen Registrierkasse und Signaturkarte ermöglicht. Sie erhalten dann einen Code, den sogenannten AES Schlüssel. Die bis dahin aufgezeichneten Geschäftsvorfälle sind im Datenerfassungsprotokoll abzuspeichern und aufzubewahren.
Unmittelbar nach der Initialisierung der Registrierkasse ist ein Startbeleg zu erstellen. Dafür wird ein Geschäftsvorfall mit dem Betrag von € 0 (Null) in der Registrierkasse erfasst.
Die Signaturkarte und die manipulationssichere Registrierkasse sind über FinanzOnline zu registrieren. Dafür steht eine dialoggeführte Eingabemaske zur Verfügung. Unternehmer mit eigenem FinanzOnline-Zugang können diese Registrierung selbst vornehmen oder können von ihrem Steuerberater einen so genannten Registrierkassen-Webservice-User eingerichtet bekommen. Gerne übernimmt die Registrierung auch ihr steuerlicher Vertreter.
Folgende Daten sollten für die Registrierung bereitgehalten werden:
Mit einer Überprüfung des Startbelegs wird sichergestellt, dass die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Mit der BMF Belegcheck-App können der maschinenlesbare Code (QR-Code) des Startbelegs und alle weiteren Belege des eigenen Unternehmens gescannt und geprüft werden. Dabei werden Daten über FinanzOnline herangezogen, um die Gültigkeit der Signatur auf den Belegen feststellen zu können. Das Ergebnis wird unmittelbar am Display des Smartphones oder Tablets mit einem weißen Häkchen auf grünem Grund angezeigt. Wichtig ist, dass vor der ersten Anwendung der BMF Belegcheck-App diese durch Eingabe des Authentifizierungscodes aus der Finanzonline-Registrierung freigeschaltet ist.
Ergibt die Startbelegprüfung einen Fehler – es erscheint ein weißes Kreuz auf rotem Grund auf dem Display - gilt es zunächst zu überprüfen, ob alle Daten korrekt erfasst wurden. Nach Korrektur der Eingaben kann der Startbelegprüfungsvorgang wiederholt werden.
Sollten weiterhin Fehler auftreten, empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Kassenhersteller oder dem Steuerberater aufzunehmen.
Noch einige Hinweise für den laufenden Betrieb der manipulationssicheren Registrierkasse:
Die Machbarkeit der einzelnen Umsetzungsschritte nach bestem Wissen und Gewissen bleibt abzuwarten.
Februar 2017
Automatisierte Übermittlung von bestimmten Sonderausgaben ab 2017
Zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung hat die EU mit der Schweiz und Liechtenstein Abkommen über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten unterzeichnet.
Vertreter der Finanzverwaltung treffen sich jährlich in Salzburg, um Praxisfälle zu diskutieren.
Mit dem Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 wurden auch Änderungen hinsichtlich der Verantwortung des Aufsichtsrates bzw Prüfungsausschusses beschlossen.
Ab 1.4.2017 muss jede Registrierkasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz vor Manipulation ausgestattet sein.
VfGH: Kein Lagezuschlag im Gründerzeitviertel und Befristungsabschlag sind nicht verfassungswidrig
Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2013 bei Mehrfachversicherung.
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.