Das Steuerabkommen Schweiz-Österreich zur Legalisierung von Schwarzgeld
Das Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz soll mit 1.1.2013 in Kraft treten.
Der Verfassungsgerichtshof hat die seit dem Jahr 2000 in Kraft befindliche Gaststättenpauschalierungs-Verordnung als gesetzeswidrig aufgehoben. Der VfGH kam im Zuge seiner Verordnungsprüfung zum Ergebnis, dass die Pauschalierung in vielen Fällen eine Steuerbemessungsgrundlage ergeben hat, die nicht den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen der pauschalierten Betriebe entsprochen hat. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.12.2012 in Kraft. Es gilt abzuwarten, ob der Verordnungs- oder Gesetzgeber auf die gegenständliche Aufhebung reagieren oder ob die Gaststättenpauschalierungs-VO ersatzlos auslaufen wird.
Das BMF hat in einer Info mitgeteilt, dass der Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen im März 2012 auf Grund der besonderen Umstände keinen Tausch und damit keine steuerwirksame Realisierung darstellt. Für die zwangsweise eingetauschten Wertpapiere sind daher weiterhin die Anschaffungskosten und der Anschaffungszeitpunkt der alten umgetauschten Anleihen relevant. Daher führt der Zwangsumtausch auch beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag gemäß § 10 EStG zu keiner Nachversteuerung.
Mit dem BBG 2011 wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang mit dem konzerninternen Erwerb von Beteiligungen (also Erwerb von einer anderen Konzerngesellschaft oder von einem einen beherrschenden Einfluss ausübenden Gesellschafter) ab dem Jahr 2011 wieder gestrichen. Der VfGH hat bestätigt, dass die Zurücknahme der Abzugsfähigkeit auch für bereits vor dem 1.1.2011 durchgeführte Erwerbe verfassungsrechtlich zulässig war, weil damit insbesondere missbräuchliche Gestaltungen verhindert werden sollen.
Seit 1.1.2012 haben sich in Deutschland die Voraussetzungen geändert, nach denen eine ausländische Gesellschaft eine Freistellung oder Entlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer beantragen kann. Eine Quellensteuerentlastung wird nach der Neuregelung nunmehr gewährt, soweit
Die bisherige 10%-Grenze bei der eigenen Wirtschaftstätigkeit ist entfallen. Die Entlastung kann nunmehr auch anteilig gewährt werden, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Ersten Erfahrungsberichten zufolge, ist das Erstattungsverfahren deutlich aufwändiger geworden.
Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.6. 2012 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2011 stellen. Der Antrag muss beim Finanzamt Graz-Stadt eingebracht werden (Formular U5 und Fragebogen Verf 18). Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Auch im umgekehrten Fall, nämlich für Vorsteuervergütungen im Drittland (zB Kroatien, Schweiz, Norwegen), endet am 30.6.2012 die Frist für Vergütungsanträge.
Österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2011 in den EU-Mitgliedstaaten geltend machen wollen, haben bis 30.9.2012 Zeit, ihre Anträge elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Bedingt durch das elektronische Verfahren entfällt generell die Vorlage der Originalbelege (auch keine Kopien), außer der Erstattungsmitgliedstaat fordert diese gesondert an. Unterjährig gestellte Anträge müssen rückerstattbare Vorsteuern von zumindest 400 € umfassen. Bezieht sich ein Antrag auf ein ganzes Kalenderjahr bzw auf den letzten Zeitraum eines Kalenderjahres, so müssen die Erstattungsbeträge zumindest 50 € betragen.
TIPP: Bevor ein Vergütungsantrag gestellt wird, sollten sie prüfen, ob auch die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. So werden nur Vorsteuern erstattet, die im jeweiligen EU-Land auch zum Vorsteuerabzug berechtigen (zB Treibstoff für PKW, Hotelübernachtung und Restaurant sind in vielen EU-Ländern vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen). Bei Reverse-Charge-Leistungen (zB zugekaufte Leistung mit Steuerschuld in Deutschland) sind für diesen Zeitraum die Vorsteuerbeträge nicht im Vergütungsverfahren, sondern im Veranlagungsverfahren zu beantragen.
Stand: 8. Juni 2012
Das Steuerabkommen zwischen Österreich und der Schweiz soll mit 1.1.2013 in Kraft treten.
Mit Einführung der Vermögenszuwachsbesteuerung bei Kapitalanlagen wurde die Besteuerung des Kapitalvermögens gänzlich neu konzipiert.
Das 2. Stabilitätsgesetz 2012 enthält diverse Änderungen im Gesellschafts-, Unternehmens- und Sozialversicherungsrecht.
Mit Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 ist eine Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen worden.
Wenn studierende Kinder für die Ferien einen lukrativen Ferialjob finden, so ist das sowohl für die Kinder als auch für die Eltern erfreulich.
Das Inkrafttreten der Einschränkungen der Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Geschäftsraummieten wurde auf den 1.9.2012 hinausgeschoben.
Die Richtwerte für Mieten werden alle zwei Jahre neu festgesetzt.
Neues zur Pauschalierungs-VO für Gastwirte, Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen, Konzernausschluss bei Zinsenabzug etc.
Ein Überblick über die wichtigsten steuerlichen Termine.
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.