zum Inhalt Seite drucken Eva Pernt Steuerberaterin
Wirtschaftsprüfung
  • Kassaprüfung
  • IKS – internes Kontrollsystem
  • Gemeinkostenwert-Analyse
  • Sonderprüfungen
  • Dokumentation, Ablage
  • Einsparungspotenzial finden
  • Systemoptimierung
  • freiwillige Jahresabschlußprüfung

Damit alles seine Ordnung hat.

Das Gesetz schreibt die jährliche Prüfung des Jahresabschluß vor – für Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen, Vereine.

Diese Prüfung bestätigt – im positiven Fall – eine ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung zum bereits in der Vergangenheit gelegenen Stichtag. Sie ist ein formaler Akt und gibt keine Auskunft über die wirtschaftliche und finanzielle Situation eines Unternehmens in der Zukunft.

Freiwillige Prüfung

Die Informationen einer Jahresabschluss-Prüfung können wichtige Erkenntnisse für das Unternehmen liefern. Deshalb wünschen manche Unternehmen freiwillig eine Sonderprüfung.  Diese hilft, eingefahrene Prozesse zu hinterfragen, Schwachstellen aufzudecken und damit Abläufe zu verbessern, die Effizienz zu steigern und Kosten und Aufwand zu reduzieren. Oft ergeben sich Einsparungen von 25%.

Informationen bleiben selbstverständlich streng vertraulich und dienen lediglich zum Vorteil für unsere Klienten.
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